Fassung 31.10.2018
Der Passagier erkennt mit Erwerb der Bordkarte und der Veranstalter mit Bestätigung des Chartervertrages diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours an.
Ziffer 1.
Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen. Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen (z.B. Mindestteilnehmerzahl von min. 15 Personen oder technische Gründe an Bord) kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden. Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.
Ziffer 2.
Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung unbedingt Folge zu leisten.
Ziffer 3.
Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an Bord zu lösen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder dem Schiffspersonal, bei Überschreiten der Zielstrecke, unaufgefordert nachgelöst werden. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und dem Personal der Reederei Spreetours auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur für eine Fahrt und am Tag der Lösung gültig. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von 20,00 € zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzpreises hat sofort zu erfolgen.
Ziffer 4.
Alle durchgeführten Linienfahrten sind öffentliche Fahrten. Da es keine datierten Karten, sowie keine nummerierten Sitzplätze gibt, erfolgt nur eine globale Reservierung von Unterdeckplätzen. Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Plätze.
Ziffer 5.
Gruppenfahrten Dienstag: Fahrttage im Jahr siehe gültiger Fahrplan. Der genaue Fahrpreis sowie die Dauer der Tour richten sich nach Strecke und Abfahrtzeit. Beachten Sie, dass dieses Angebot nur für Gruppen ab 25 Personen gilt und nicht zu den Bedingungen einer Charterfahrt gebucht werden kann. Ermäßigungen werden für die Gruppenfahrten nicht angeboten.
Ziffer 6.
Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen müssen Online reserviert werden. Die gültigen Rabatte und Ermäßigungen können bei den ausgeschriebenen Sonderveranstaltungen nicht geltend gemacht werden.
Ziffer 7.
Die Gültigkeit der angegebenen Termine bezieht sich immer auf das aktuelle Jahr. Änderungen im Hinblick auf Druckfehler und Irrtümer sind möglich und bleiben vorbehalten.
Ziffer 8.
Onlinereservierungen unter www.spreetours.de können durch die Reederei Spreetours telefonisch oder Online bei wichtigen Gründen umgebucht werden (zu anderen Reedereien die ähnliche Touren anbieten) oder die Reservierung wird storniert. Preisunterschiede der Reedereien werden von der Reederei Spreetours nicht ausgeglichen. Schadenersatz (Regress) ist ausgeschlossen.
Ziffer 9.
Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
Ziffer 10.
Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen, die im Fahrplan als ermäßigungsberechtigt gelten, beziehen sich immer auf den regulären Fahrpreis (Normalfahrpreis für Erwachsene). Ermäßigungen für Rentner sind eine Altersermäßigung ab vollendetem 65. Lebensjahr. Es gilt immer nur eine Ermäßigung, eingeschlossen Ermäßigungen für Onlinereservierungen.
Ziffer 11.
Gutscheine jeglicher Art gelten immer für das betreffende Jahr, eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit sind ausgeschlossen.
Ziffer 12.
Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt des Fahrgastes von der Reederei nicht erstattet.
Ziffer 13.
Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtstelle Plänterwald verkauft sind. Onlinereservierungen sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen.
Ziffer 14.
Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist. Allen Anordnungen des Schiffspersonales ist unter jeglichen Umständen Folge zu leisten. Der Schiffsführer ist außerdem berechtigt, Fahrgäste, die stark alkoholisiert sind oder eine Gefährdung für sich selbst oder andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung auszuschließen. Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in und an den Schleusen ist verboten. Da bei Durchfahrten auf der Spree beim Passieren der niedrigen Brücken erhöhte Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen sind, ist den Anordnungen des Schiffspersonals unbedingt Folge zu leisten.
Ziffer 15.
Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.
Ziffer 16.
Sperrige Gepäckstücke oder Fahrräder können nur, soweit Platz vorhanden ist, mit befördert werden. Ausgeschlossen sind alle feuergefährlichen Gegenstände.
Ziffer 17.
Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Reederei abzugeben.
Ziffer 18.
Kinderwagen können mitgebracht werden und werden kostenfrei transportiert.
Ziffer 19.
Die Reederei haftet nicht für Garderobe oder an Bord verlorene Sachen oder Gegenstände.
Ziffer 20.
Für Beschädigung an den Landebrücken (Steganlagen), Schiff, Einrichtungen, Inventar usw. haftet auch ohne Nachweis des Verschuldens der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffscharter haftet der Veranstalter. Kosten, welche für den Fall einer Schadensverursachung anfallen, trägt jeweils der Verursacher oder der Veranstalter, das beinhaltet auch die Feststellung der Schadenshöhe (Gutachten).
Ziffer 21.
Die Reederei ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen.
Ziffer 22.
Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.
Ziffer 23.
Alle Fahrgastschiffe der Reederei verfügen über eine Bordgastronomie. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist aus diesem Grunde untersagt. Im Charterverkehr ist das Mitbringen von Speisen und Getränken untersagt, oder nur mit schriftlicher Genehmigung der Reederei Spreetours gestattet.
Ziffer 24.
Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Fahrgastes oder zu Lasten des Auftraggebers.
Ziffer 25.
Mündliche Nebenabsprachen sind im Nachgang schriftlich niederzulegen. Erfolgt dies nicht, sind diese ohne Bestand.
Ziffer 26.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von der Reederei Spreetours auf Verlangen ausgehändigt.
Ziffer 27.
Es gelten an Bord die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours.
Ziffer 28.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Passagier oder Veranstalter und der Reederei Spreetours gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen der Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reederei Spreetours
Geinsheimer Weg 37
12559 Berlin
Tel.: +49 (30) 47033880
info@spreetours.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours. Stand 03.03.2007
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Fahrbedingungen und die Zusatzbestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei Spreetours – Bereich Charter.